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Vorsorge und Wochenbett

1:1 – von Frau zu Frau

Die Betreuung der Schwangeren kann ausschließlich durch die Hebamme erfolgen, durch einen/eine Gynäkologen/in, oder beides in Kombination, je nach Belieben der Patientin.

Bei Schwangerschaftsbeschwerden stehen die Hebammen der Hebammenpraxis RUNDUM Ihnen mit individueller Beratung und Hilfe zur Seite und bieten Ihnen verschiedene Behandlungsmethoden, z.B.:

Bis zur 12. Woche nach der Geburt haben Sie einen Anspruch auf die Betreuung im Wochenbett durch eine Hebamme. In Urlaubszeiten behalten wir uns vor, Wochenbettbesuche ab der 5. Lebenswoche des Kindes auch in der Praxis durchzuführen.
Wenn es um Hilfen bei Schwangerschaftsbeschwerden geht, werden die Kosten dafür meist – manchmal auch nur teilweise – von den Kassen übernommen. Dies ist mit der jeweiligen Krankenkasse abzuklären. Manche Leistungen rechnen wir daher teilweise ab. Unsere IGeL-Leistungen und die jeweiligen Kosten können Sie hier einsehen.
Die Betreuung der Schwangeren kann ausschließlich durch die Hebamme erfolgen, durch einen/eine Gynäkologen/in, oder beides in Kombination, je nach Belieben der Patientin.

Sie haben Fragen? Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme.